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FORAM
Neuland OÖ.
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FORAM - Forensische Ambulanz

Die FORAM bietet forensisch kompetente fachärztlich-psychiatrische  ....

.... und psychotherapeutische Behandlung und Betreuung für Menschen, die im Rahmen von strafbaren Handlungen entsprechende gerichtliche Weisungen erhalten haben oder voraussichtlich erhalten werden.

ENTWICKLUNG

Die Forensik als die oft mit Misstrauen betrachtete, zuweilen mit Unverständnis kämpfende und immer wieder unter gegenseitigen Verständigungs- und Sprachproblemen leidende Nahtstelle zwischen Psychiatrie und Justiz hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die in Österreich seit 1990 laufend ansteigende Zahl behandlungsbedürftiger und psychisch abnormer Rechtsbrecher, die zunehmend die Kapazitäten der etablierten Behandlungs- und Betreuungseinrichtungen überfordern und daher die Entwicklung neuer Beratungskonzepte notwendig machten.

 

1999 wurde auf Initiative des BMJ für Personen mit gerichtlicher Behandlungsweisung die Forensische Nachbetreuungsambulanz (FORAM) in Linz gegründet, um den ambulanten forensischen Betreuungsbedarf von Oberösterreich abzudecken.
Als Trägerverein fungiert die pro mente plus, die FORAM wird zur Gänze durch das BMJ finanziert. Sechs Jahre nach Eröffnung der FORAM OÖ wurden 2005 nach demselben erprobten Konzept die Forensischen Ambulanzen NÖ (Amstetten) und Salzburg (Stadt Salzburg) in Betrieb genommen.

Die Forensischen Ambulanzen OÖ, NÖ und Salzburg sind Einrichtungen, die auf die forensisch kompetente Behandlung und Diagnostik einer definierten Personengruppe spezialisiert sind und diese durch forensisch erfahrene FachärztInnen, PsychotherapeutInnen und PsychologInnen gewährleisten.

ZIELGRUPPEN sind
  • Personen, die nach § 21 Abs 1 StGB eingewiesen wurden und einer weiteren, vor allem fachärztlichen Behandlung ihrer psychiatrischen Erkrankung bedürfen
  • Personen, die nach der bedingten Entlassung aus der Maßnahme nach § 21 Abs 2 StGB die Weisung zur psychotherapeutischen und/oder psychiatrischen Behandlung erhalten
  • Personen, die mit Weisung zur psychotherapeutischen Behandlung aus der Strafhaft entlassen wurden
  • Personen, die mit entsprechender Behandlungsweisung bedingt verurteilt oder in eine vorbeugende Maßnahme eingewiesen wurden
  • Personen, die noch in der Maßnahme nach § 21 Abs 1 oder § 21 Abs 2 angehalten oder inhaftiert sind, die jedoch schon vor Entlassung im Sinne der Betreuungskontinuität an die FORAM angebunden werden sollen
  • Ausgeschlossen von einer Betreuung in der FORAM sind Personen, die vordringlich wegen einer Suchtproblematik zur Entwöhnungsbehandlung zugewiesen werden. In diesen Fällen werden die Betroffenen an die einschlägigen Betreuungseinrichtungen weitervermittelt
KONTAKTAUFNAHME - RAHMENBEDINGUNGEN

Der Erstkontakt wird vom Betroffenen selbst oder einer Betreuungsperson telefonisch oder schriftlich hergestellt. Nach Datenaufnahme und Terminvergabe erfolgt in jedem Fall ein psychiatrisches Erstgespräch, zu dem alle behandlungsrelevanten Unterlagen (Urteil, Befunde,...) mitgebracht werden sollen. In Folge werden nach Klärung der Rahmenbedingungen die weiteren Behandlungsschritte festgelegt und Termine zur psychologischen Testung und Therapie vereinbart.

 

Rahmenbedingungen für Klienten

  • Die Behandlung ist kostenlos.
  • Der Klient gibt sein schriftliches Einverständnis zur Einholung aller behandlungsrelevanten Unterlagen (zB. Strafakt).
  • Nach dreimaligem unentschuldigtem Fernbleiben von einem vereinbarten Termin erfolgt automatisch durch die Ambulanzleitung die Verständigung des weisungserteilenden Gerichts über den Therapieabbruch bzw. die Nichteinhaltung der Weisung.
  • Alle Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht, ausgenommen Inhalte, die die Bedingungen des § 286 Abs 1 StGB (Unterlassung der Verhinderung einer Handlung, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist) erfüllen.
  • Der Klient akzeptiert die Vernetzung mit anderen Betreuungseinrichtungen, die er ebenfalls im Rahmen seiner gerichtlich erteilten Weisung aufsucht (v.a. Verein Neustart).
AUFGABEN

Als zentrale Aufgabe der Therapie bzw. medizinischen Behandlung in der FORAM ist die Prävention weiterer Delinquenz definiert. Ein sinnvolles Therapiekonzept sollte daher methodenunabhängig auf die individuelle Problematik des Täters abgestimmt sein und eine Tataufarbeitung (=Rückfallspräventionsbehandlung) zwingend inkludieren.

 

In diesem Sinne sind das Erkennen eigener, zum Delikt führender Denk- und Verhaltensmuster (Tatbegehungskette), die realistische Auseinandersetzung damit sowie die Entwicklung und Erprobung alternativer Strategien erforderlich. Die Behandlung zielt somit ab auf die Förderung deliktverhindernder, sozial kompetenter und eigenverantwortlicher Persönlichkeitsanteile bzw. die Entwicklung solcher Anteile.

Der Klient lernt, eigene Gefühle, Gedanken und Verhaltensweisen, die zu einem neuerlichen Delikt führen können, frühzeitig zu identifizieren, übernimmt somit Kontrolle über und Verantwortung für den eigenen Entscheidungsprozess. In weiterer Folge übt er, adäquate Problemlösungsstrategien anzuwenden, realistische Ziele zu formulieren, externe Kontrollmöglichkeiten zu akzeptieren und zu organisieren und auch ein beginnendes Abgleiten in frühere deliktfördernde Muster frühzeitig zu identifizieren und zu unterbrechen.

THERAPIEMOTIVATION

Ein wesentlicher Aspekt der Arbeit im Weisungskontext ist die (oft fehlende) Therapiemotivation. Ein Großteil der Patienten zeichnet sich durch frühe Abwesenheit adäquater Bezugspersonen und damit affektive und soziale Verwahrlosung aus. Eine durch die Therapieanweisung eingeforderte Verhaltensänderung macht Angst und erzeugt Widerstand, der einerseits durch Entwertung der Therapieeinrichtung bzw. des Therapeuten, durch Nichteinhaltung der Vereinbarungen, andererseits durch externe Schuldzuweisungen und kognitive Verzerrungen des Tathergangs ausagiert wird. Eigene Probleme werden weitgehend verleugnet bzw. ebenfalls extern attribuiert. In der Regel sind diese Patienten wenig empathiefähig und stellen die Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse in den Vordergrund. Sie neigen dazu, nur oberflächliche, wenig verbindliche Beziehungen einzugehen (auch im therapeutischen Kontext) und diese unreflektiert kurzfristig wieder abzubrechen.
Grundvoraussetzung für den Erfolg jeder therapeutischen Maßnahme ist die Motivation des Patienten. Im forensischen Kontext bedeutet dies in erster Linie Motivation zum Aufbau einer Beziehung zum Therapeuten, mit der Möglichkeit, eventuelle eigene Vorteile und Chancen in einer solchen Beziehung erkennen zu können. Erst danach kann am Erkennen der eigenen devianten Verhaltensmuster, deren Veränderungswürdigkeit und an einer Veränderung derselben gearbeitet werden.

 

Dr. Heidi Kastner

ist Fachärztin für Psychiatrie und Neurologie und Ärztin für psychotherapeutische Medizin (Verhaltenstherapie), Primaria der Forensischen Abteilung der Landesnervenklinik Wagner-Jauregg und leitet sowohl stationäre als auch ambulante forensische Einrichtungen in Oberösterreich.


Unter ihrer Leitung wurde die FORAM OÖ aufgebaut und 2005 zum Ambulanzverbund FORAM OÖ, NÖ, Salzburg erweitert.

 

FORAM - Oberösterreich

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