Neuland OÖ. ist eine Übergangswohneinrichtung ....
.... für forensisch-psychiatrische Klienten und bietet Platz für 15 Personen.
In Zuwohnungen im Raum Linz wird für 7 Personen mobile Betreuung angeboten.
ZIELGRUPPE
Psychisch kranke StraftäterInnen, die nach § 21.1 StGB im Maßnahmenvollzug in einer forensisch psychiatrischen Abteilung oder Justizanstalt angehalten werden und eine "Unterbrechung der Unterbringung" (UdU) genehmigt bekommen.
Personen, die nach § 47 StGB bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden und eine gerichtliche Weisung zum betreuten Wohnen erhalten, können im Anschluss an die Unterbringung in den Wohneinrichtungen betreut werden.
Personen, denen per Beschluss die Einweisung in den Maßnahmenvollzug nach § 45 StGB bedingt nachgesehen wird.
Personen, die aus der vorläufigen Anhaltung unter Anwendung gelinderer Mittel mit einer entsprechenden gerichtlichen Weisung entlassen werden.
Beschaftigungsmöglichkeiten in der Wohneinrichtung
Zuwohnungen mit mobiler Betreuung
AUFNAHME
Erstgespräch in der Wohneinrichtung NEULAND OÖ. oder am momentanten Aufenthaltsort
AUFENTHALTSDAUER
für die Dauer der genehmigten "Unterbrechung der Unterbringung"
nach der bedingten Entlassung kann das Wohn- und Betreuungsangebot in NEULAND OÖ. bzw. in den Zuwohnungen für max. zwei Jahre in Anspruch genommen werden