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Ihre Spende unkompliziert steuerlich absetzen

Wenn Sie uns Ihre Daten bekannt geben, kann Ihre Spende im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung automatisch steuerlich berücksichtigt werden. Wenn Sie online gespendet haben und dort bereits Ihre Daten für die eingegeben haben, brauchen Sie dieses Formular nicht noch einmal ausfüllen. Die Meldung der Daten an die Finanzverwaltung für ein Jahr muss bis Ende Februar des Folgejahres erfolgen. 

Wenn Sie Ihre Spende nicht steuerlich absetzen möchten, sind Sie zur Weitergabe Ihrer Daten nicht verpflichtet! Seit 2017 können Spenden allerdings nur mehr dann steuerlich abgesetzt werden, wenn wir als spendenempfangende Organisation diese der Finanzverwaltung im Wege eines automatischen Datenaustausches bekannt geben (gemäß Abgabenänderungsgesetz 2015/2016).