steuerliche absetzbarkeit


WAS SICH ÄNDERT AB 1.1.2017:
Ab dem 1.1.2017 können Spenden nur mehr dann steuerlich abgesetzt werden, wenn die spendenempfangende Organisation diese der Finanzverwaltung im Wege eines automatischen Datenaustausches bekannt gibt (gemäß Abgabenänderungsgesetz 2015/2016).
Sie sind zur Weitergabe Ihrer Daten nicht verpflichtet, wenn Sie Ihre Spende steuerlich nicht absetzen möchten.

WIE SIE IHRE SPENDE (WEITERHIN) STEUERLICH ABSETZEN KÖNNEN:
Ihre Spende wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung automatisch steuerlich berücksichtigt, wenn die Meldung der Daten an die Finanzverwaltung bis Ende Februar des Folgejahres erfolgt. Im Falle Ihrer Spende an pro mente OÖ übernehmen wir gerne diesen Service für Sie! Für Fragen erreichen Sie uns telefonisch unter 00 43 / 732 / 69 96 - 341.

SO EINFACH GEHTS:
Wir benötigen Ihren genauen Vor- und Zunamen (gemäß Ihrem Meldezettel), Ihre Postleitzahl und Ihr Geburtsdatum.

 

Bitte den Code eingeben:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.


Mit der Übermittlung der Daten an uns erklären Sie sich einverstanden, dass die Spenden an die Finanz gemeldet werden und Ihre Spende automatisch abgesetzt werden kann.